AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Froese Engineering

1. Geltungsbereich: Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Froese Engineering gegenüber seinen Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Froese Engineering hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand: Die Leistungen von Froese Engineering umfassen das Erstellen von Konstruktionsunterlagen, die Modellierung von 3D CAD- Modellen und das Berechnen nach der FEM-Methode. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3. Angebot und Vertragsabschluss: Angebote von Froese Engineering sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. aus individuellen Angeboten und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Froese Engineering berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Froese Engineering.

6. Gewährleistung und Haftung: Froese Engineering gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Die Haftung von Froese Engineering ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Geheimhaltung und Datenschutz: Froese Engineering verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Geschäftsgeheimnisse seiner Kunden und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9. Änderungen und Schlussbestimmungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mit der Nutzung der Dienstleistungen von Froese Engineering erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs einverstanden.

Diese AGB treten ab dem 01.02.2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Froese Engineering und seinen Kunden.

Froese Engineering
Hoher Holzweg 17
30966 Hemmingen
Maßgeschneiderte Konstruktionen für kleine und mittelständische Unternehmen im Maschinen– und Anlagenbau.
Kontakt
Gerhard Fröse
Gründer & Geschäftsführer
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